Statuten für die Vergabe:

Stiftungsstatut
für den
Schlimbach-Preis
Kronenkompaß des Kieler Yacht-Club

l. Vorgeschichte

Der "Schlimbach-Preis, Kronenkompaß des Kieler Yacht-Club" besteht aus dem Silbernen 
Kronenkompaß, den Ludwig Schlimbach 1937 von der Stadt Kiel in Würdigung seiner 
hervorragenden seemännischen Leistung bei der Atlantiküberquerung einband in 
Ost-West-Richtung als Geschenk erhielt.
Den Kronenkompaß hinterließ Schlimbach nach seinem Tode am 13. Januar 1949 dem 
Kieler Yacht Club. 
Schlimbachs Vermächtnis von 1945 sah vor, Jahr für Jahr demjenigen den Preis zuzuerkennen,
der jeweils im abgelaufenen Jahr die größte Strecke unter Segeln zurückgelegt habe. 
Andererseits forderten bereits 1953 die Vergabe-Statuten des KYC, 
daß das Hauptkriterium zur Bewertung der Bewerbungen in der seemännischen Leistung 
zu sehen sei, weil man zu Recht die Gefahr sich permanent steigernder Rekordfahrten fürchtete.
Als Gründe für seine Reise nennt Schlimbach in seinem Buch " Ein Mann erobert den Atlantik":
•  die Ansicht, Segeln sei ein Sport, der um seiner selbst willen getrieben werde und 
   alle materiellen Interessen ausschlösse,
•  die Sehnsucht seiner Jugendzeit, seit er von Slocum und seiner klassischen 
   Einhandfahrt hörte,
• den Wunsch, deutschen Seglern ein Vorbild zu sein, ihnen die Notwendigkeit zu zeigen, 
  daß sie hinaus müssen über ihren Dreieckskurs, auf dem sie sich das notwendige 
  Handwerkszeug aneignen können, aber auf dem sich ihr Horizont nicht weiten kann,
•  die Bedeutungslosigkeit Deutschlands im internationalen Hochseesport,
•  die Unmöglichkeit, seinen Tatendrang seiner Veranlagung und Fähigkeit entsprechend
auszutoben.

2. Grundlagen der Vergabe
Als Folgerung aus diesen Aussagen Schlimbachs und der Geschichte der bisherigen 
Preisvergabe will der KYC die Tradition fortsetzen, den Vergabe-Ausschuß so wenig 
wie möglich durch Regeln einzuengen. Ausgangspunkte sind:
•  die Länge der Reise entsprechend dem Vermächtnis Schlimbachs
•  die seemännische Leistung entsprechend der Vergabepraxis seit 1953
•  die Hinweise Schlimbachs, wie er sie uns in seinem Buch hinterlassen hat,
•  das Erfordernis der heutigen Zeit, den Zugang zu diesem Preis auch Angehörigen 
   anderer Nationen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Seesegeins 
   zu öffnen, da seit Schlimbach die Internationalisierung des Segelsports Ausmaße erreicht, 
   die insbesondere in Deutschland damals noch gar nicht vorstellbar waren. 
   Im Vordergrund sollen dabei Bewerbungen aus den europäischen Küstenländern 
   stehen und hier wiederum besonders aus den Anrainerstaaten der Ostsee.
3. Vergabekriterien
Mit der Vergabe des "Schlimbach-Preis, Kronenkompaß des Kieler Yacht-Clubs" 
werden seemännische Leistungen im Hochseesegeln ausgezeichnet:
Reisen und Reiseabschnitte auf sämtlichen Meeren der Welt mit Ausnahme der Ostsee, 
sei es daß sie auf eigene Initiative des Skippers oder im Rahmen anderweitig 
organisierter Segelereignisse durchgeführt wurden.
Dabei werden besonders beurteilt:
• Die unter Segeln zurückgelegte Reisestrecke und ihr Verhältnis zur aufgewendeten Zeit, 
  sowie ihr Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Yacht
•  die Vorbereitung der Reise einschl. der Wahl des geeigneten Bootes im Einklang 
   mit den Gegebenheiten des zu befahrenden Seegebietes,
•  die Zusammensetzung der Besatzung unter besonderer Berücksichtigung der 
   Ausbildung seglerischen Nachwuchses,
•  die planmäßige Durchführung der Reise, aber auch die Bewältigung besonders 
   schwieriger Situationen,
•  alle sonstigen Leistungen und Umstände, 
   die außergewöhnliche seemännische Fähigkeiten von Skipper und Besatzung erkennen lassen.
Einzureichen sind insbesondere:
• Beschreibung (und Fotos) der Besatzung (Alter, seglerische Ausbildung, Beruf usw.), 
  des Bootes und wesentlicher Ausrüstungsbestandteile,
• Logbücher und Berichte über besondere Ereignisse nebst Reiseskizze,
• Wetterkarten und -berichte,
• Begründung der unter Maschine zurückgelegten Reisestrecken.

4. Ermittlung des Gewinners und Preisverleihung
Der Preis wird an Kandidaten vergeben, die
•  sich selber um den Preis bewerben oder
• von dritter Seite vorgeschlagen werden.
Bewerbungen und Vorschläge müssen beim Kieler Yacht-Club bis zum 31 .Januar eingegangen sein.
Die zu würdigende Reise soll bis zum jeweiligen Todestag Schlimbachs am 13.1. 
abgeschlossen worden sein.
Über die alljährliche Vergabe des Preises entscheidet eine 7 - 9köpfige Jury, 
die vom Vorstand des Kieler Yacht-Clubs aufjeweils 5 Jahre berufen wird. 
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
1.                   Der Vorsitzende des Kieler Yacht-Clubs,
2. + 3.          zwei weitere Mitglieder des Kieler Yacht-Clubs,
4. + 5.          die jeweils zwei letzten Schlimbach-Preisträger,
6. - 9.           zwei bis vier Mitglieder anderer Yacht-Clubs,
Der Sitz in der Jury ist an die Person gebunden und kann nicht übertragen werden.
Den Vorsitz führt der Vorsitzende des KYC, der sein Stimmrecht erst im Falle eines 
Patts ausübt.
Die Jury tritt bis zum 15. März des Vergabejahres zusammen, 
nachdem ihre Mitglieder Einsicht in die eingereichten Unterlagen genommen haben.
Die Entscheidung der Jury erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. 
Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die feierliche Verleihung des Preises und die Überreichung der Erinnerungsgabe 
findet alljährlich im Rahmen eines Hochsee-Segler-Treffens im Frühjahr statt.
Der Kronenkompaß selbst verbleibt ständig in der Obhut des Kieler Yacht-Clubs. 
Der von der Jury bestimmte Gewinner erhält eine Erinnerungsgabe.

5. Änderungen dieser Statuten
Der Vorstand des KYC behält sich vor, diese Statuten bei Bedarf an veränderte 
Bedingungen im Segelsport anzupassen.
Kiel, den 9. September 1996
Der Vorstand des Kieler Yacht-Club e.V.
Lothar Jenne
Vorsitzender